Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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KI in der öffentlichen Verwaltung – Wundermittel oder Risiko?

8. April 2024

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung hat großes Potenzial, denn sie kann auf vielfältige Weise entlasten. So können zum Beispiel Verwaltungsabläufe schneller bearbeitet oder die Kommunikation mit den Bürgern und Bürgerinnen verbessert werden. Zudem kann sie etwa bei der Datenanalyse, bei der Personalsuche, bei der Content-Erstellung, Übersetzung oder Entscheidungsfindung helfen. 


Doch die Nutzung von KI umfasst auch Risiken, die zum Beispiel den Datenschutz, ungenaue Daten, die Ungleichbehandlung in der Abfrage, das Urheberrecht und die begrenzten Ressourcen wie Wasser und Strom betreffen. Hier sollten Mitarbeitende von Verwaltungen besonders sensibilisiert und geschult sein. Darüber hinaus hat ein Großteil der Behörden laut einer aktuellen Umfrage noch keine KI-Regelwerke und Richtlinien festgelegt. Gleichzeitig gibt es immer mehr Bürger und Bürgerinnen, welche die KI in ihrem Alltag verwenden, und digitale Prozesse fordern. Daher wird die öffentliche Verwaltung nicht um den Einsatz von KI herumkommen. 


Wichtig ist jedoch, dass die KI nur eine behördliche Entscheidung unterstützen kann. Der europäische Gerichtshof legte letztes Jahr fest, dass der Mensch und nicht Algorithmen das letzte Wort haben sollen. So kann zum Beispiel sichergestellt werden, dass der Datenschutz eingehalten wird. Die neue EU-KI-Verordnung vom März 2024 legt fest, dass bei demokratischen Prozessen wie Wahlen, Justizverwaltung und Grenzkontrollen die Datenschutzbehörden beteiligt sein müssen. Auch Gerichte prüfen eine behördliche Entscheidung, die mit Hilfe von KI getroffen wurde. Darüber hinaus hat die öffentliche Verwaltung die Pflicht zur Grundrechte-Folgeabschätzung. 


Die zahlreichen Pflichten sollten die öffentliche Verwaltung jedoch nicht davon abhalten, die KI einzusetzen. Vielmehr könnte sie mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Implementierung der innovativen Technologie als Vorreiter fungieren. So kann der öffentliche Sektor auch der Privatwirtschaft rechtssichere und gangbare Wege aufzeigen. 


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht bietet in den kommenden Monaten einige KI-Schulungen an, z.B. im Bereich Recruiting, Prüfungsrecht und Arbeitsrecht. Weitere Termine folgen. Die detaillierten Agenden können Sie über die folgenden Links aufrufen. 


Ein aktueller, ausführlicher Bericht zur Komplexität und den juristischen Herausforderungen des KI-Einsatzes kann hier nachgelesen werden.


Terminübersicht der kommenden Seminare: 


06.-07.06.2024

F.2 Erfolgreiches E-Recruiting – zielgruppengerecht, rechtssicher und innovativ

Employer Branding | Active Sourcing | Social Media-Kanäle | Candidate Experience | Talentpool | Rechtssicherheit im Recruiting | Recruiting-Technologie & Trends

 

21.06.2024

F.10 Grundlagen des Arbeitsrechts im Zeitalter von Digitalisierung und KI

Arbeit 4.0 | Digitale Personalakte | Einsatz von KI | Vertragsgestaltung | Personalrat 4.0

 

18.09.2024

B.3 Grundlagen des Prüfungsrechts im digitalen Zeitalter

Rechtsvorschriften & Prüfungsordnungen | Leistungsbewertung | Prüfungsverfahrensrecht | Prüfungsformen | Pflichten des Prüflings und Prüfenden | ChatGPT & KI


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
Lebenslang lernen - Fluch oder Segen?
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