22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .

Aktuelles Seminarprogramm:

Chronologische Seminarbroschüre im PDF hier aufrufen

Kommende Praxisseminare


22.04.2026


C.26 Vergabe von und Vertragsgestaltung bei Architekten- und Ingenieurleistungen


Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen | Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung | Vertragsgestaltung | Gesetzliche und rechtliche Rahmenbedingungen

28.04.2026


G.5 Öffentliche Bauvorhaben gekonnt managen – erfolgreiche Projektsteuerung für Bauherren, Auftraggeber und Projektmanager


Methoden und Instrumente | Planänderungen und Mehrkosten Risikomanagement |

Änderungsmanagement | Praxisbeispiele


05.05.2026


K.13 Elektronische Aktenführung im DMS implementieren und rechtskonform umsetzen


Rechtliche Grundlagen | Scanstrategien | DMS | E-Akte | IT-Umgebung | Digitale Archivierung


06.05.2026


K.15 Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor: Chancen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen


KI-Verordnung (KI-VO) | Datenschutzanforderungen (DSGVO) | technische und rechtliche Aspekte | datenschutzkonformer Einsatz von KI | KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO


19.05.2026


C.1 Praxisgerechte Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen – flexibel, effizient und sicher


Wie gelingt die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen?


20.05.2026


C.2 Vertragsrecht und Vertragsmanagement an der Schnittstelle zum Vergaberecht


In und außerhalb von Krisenzeiten erfolgreich Verträge gestalten

09.06.2026


J.16 Social Media Next Level: Aktuelle Trends, Verwaltungs-Influencer und Corporate Influencing in der öffentlichen Hand


Kommunikationstrends | Corporate  Influencing | Positionierung | Aktuelle Plattformen | Glaubwürdigkeit | Praxisübungen

10.06.2026


J.17 Social Media Next Level: Rechtssicherheit für öffentliche Einrichtungen


Rechtliche Leitplanken auf Social Media | Grundsätze staatlicher Kommunikation | Pressearbeit | Content & Urheberrecht | Rechteeinkauf & Nutzungsrechte | KI-Content | Datenschutz & Haftungsrisiken | Praxisbeispiele | Fallarbeiten


17.06.2026


A.10 Öffentliches Haushaltsrecht – Einführung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte


Grundlagen der kameralen Haushaltsführung | Wie lese ich einen Haushaltsplan | Grundsätze der Bewirtschaftung | Allgemeine Ansätze zur Flexibilisierung von Haushaltsmitteln

23.06.2026


A.8 Modernes Beteiligungsmanagement und seine Steuerung in der öffentlichen Hand – inkl. detailliertem Erfahrungsbericht der Stadt Frankfurt am Main


Klare Regelungen zur Beteiligungssteuerung | Risikomanagement und -controlling | Compliance | Prozessoptimierung | Berichtswesen | Beteiligungssteuerung – Neuer KGSt Bericht 2024


23.06.2026


G.17 Professioneller Umgang mit gestörten Planungs- und Bauabläufen im öffentlichen Bauwesen


Technische Nachträge | Nachtragsforderungen nach VOB/B und BGB | Terminplanung im Bauablauf | Gestörte Bauabläufe | Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers und Auftraggebers


24.06.2026


G.9 Betreiberverantwortung und -Risiken im Liegenschaftsmanagement der öffentlichen Hand


Verantwortungsbereiche von Führungskräften | Betreiberpflichten & Rechtsfolgen | Schuld- und Haftungsfrage | Pflichtenübertragung | Entlastungs- und Exkulpationsmöglichkeiten | Praxisbeispiele


30.06.2026


K.12 Mediale Barrierefreiheit gesetzeskonform umsetzen – Homepage und Apps


Grundsätze & Standards der Barrierefreiheit | Barrierefreie Webseiten | Technologien & Werkzeuge | zielgruppengerechte Inhalte | soziale Medien & Kommunikation | Überprüfung


01.07.2026


K.18 IT-Sicherheit aus Sicht der Angreifer: Sensibilisierung mit Hacking-Tools, Phishing und KI


Einführung IT-Sicherheit | Tools von Kali Linux | Phishing | WLAN-Sicherheit | Social Engineering | KI-Sicherheit


08.07.2026


P.5 Lizenzverträge und F+E-Kooperationen rechtssicher gestalten


IP-Transfer | Lizenz- und Vertragsklauseln | Haftung und Vertragsstrafen | Geheimhaltungsvereinbarungen | Erfinder- und Erfindervergütungsfragen | Innerkonzernliche F+E

02.09.2026


A.12 Öffentliches Haushaltsrecht – Vertiefung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte


Grundlagen der kameralen Haushaltsführung | Grundsätze der Fälligkeit | Bewirtschaftung von Verpflichtungsermächtigungen | Strategie bei der Bewirtschaftung und Aufstellung von Haushaltsplänen | Vorläufige Haushaltsführung



08.09.2026


A.1 Besteuerung der öffentlichen Hand


Umsatzsteuerbefreiungen und -entlastungen | Steuerpflichten und Risiken | Steuerlicher Querverbund | Einlagenkonto | Fresh up zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung durch § 2b UStG | Betriebsprüfungen | Praxisbeispiele


22.-23.09.2026


C.17 Vergaberecht für ITler – Grundlagen und EVB-IT


Verfahrenswahl | Eignungs- und Wertungskriterien | Rahmenvereinbarungen | Kommunikation und Dokumentation | Grundlage der EVB-IT | EVB-IT Dienstleistung & Instandhaltung | EVB-IT Cloud & Systemverträge

„Ohne Vertrauen kriegen Sie keine
offene Kommunikation."
Lars Scheider, Leiter Beteiligungsmanagement,
Stadt Frankfurt am Main

„Wer bereit ist, Erfahrungen auszutauschen und von anderen zu lernen, der ist bereit, Veränderungen in der eigenen Organisation zuzulassen."
Till Spurny, Fortbildungskampagne

Im Rahmen eines neu konzipierten, gestrafften und effizienten Veranstaltungsformats ermöglichen wir eine qualitativ hochwertige, effiziente und preiswerte Wissensvermittlung für unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus öffentlichen Unternehmen, Institutionen, Verwaltungen und Behörden.

Ob vor Ort oder online - bei der Gestaltung und Umsetzung unserer Praxisseminare lassen wir uns stets von dem Grundsatz leiten, den größtmöglichen Nutzen für die Teilnehmenden durch einen direkten und unmittelbaren Austausch sowohl mit den Experten und Expertinnen als auch untereinander zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.
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J.13 KI-Assistenten und KI-Agenten (inkl. Fallstudien aus dem öffentlichen Dienst)

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C.26 Vergabe von und Vertragsgestaltung bei Architekten- und Ingenieurleistungen

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Preis- Leistungsverhältnis

Durch kontinuierliche Verbesserung und Abstimmung der Kundenanforderungen versuchen wir, ein bestmögliches Preis-Leistungsverhältnis für Sie zu erreichen. 

Netzwerk und Kunden

Unsere Kunden kommen aus allen Ebenen der deutschen Verwaltung, von Bundesministerien über Landesbehörden bis hin zu Städten und Gemeinden sowie aus Institutionen, Organisationen, Universitäten, Forschungs- einrichtungen und Kliniken sowie Verbänden und Gesellschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Garantierte Qualität

Die Qualität unserer Fach- und Praxisseminare wird durch die Kompetenz und das Renommee unserer Referenten und Referentinnen gewährleistet.