Praxisseminar zur Erstellung von Vertragsvorlagen zur Vergabe von Cloud-Services und agilen (Softwareentwicklungs-)Projekten im September 2021

4. Juli 2021

PRESSEMITTEILUNG

Das Seminar bietet TeilnehmerInnen die einmalige Gelegenheit, verwertbare Vertragsvorlagen auszuarbeiten
Das interaktive Praxisseminar findet am 13.09.2021 online statt und besteht aus einem Workshop und einer abschließenden Podiumsdiskussion. Der Workshop wird von Dr. Moritz Philipp Koch vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und Robert Thiele vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geleitet. Beide sind Mitglieder der Arbeitsgruppe EVB-IT des BMI. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, Vertragsmuster zu erstellen, die sie zukünftig für die Vergaben von Cloud-Leistungen und agilen Softwareentwicklungsprojekten verwenden können. 

Die Gestaltung der Verträge ist sehr komplex
Für viele Beschafferinnen und Beschaffer sind die rechtssichere Vertragsgestaltung sowie die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Wertungskriterien eine große Herausforderung. Empfehlungen oder Vertragsvorlagen sind bisher rar. Hier können die Teilnehmenden von den Erfahrungen der Experten profitieren. Berücksichtigt werden auch besonders sensible Aspekte der Cloud-Vergabe, wie Datenschutz und Leistungsort, und die Zulässigkeit der Vergabe in Bund, Ländern und Kommunen. Die TeilnehmerInnen haben außerdem die Möglichkeit, konkrete Ausschreibungsvorhaben und Praxiserfahrungen in die Vertragsgestaltung einfließen zu lassen. 

Die Podiumsdiskussion bietet TeilnehmerInnen praxisorientierten Austausch mit ExpertInnen
Der Tag endet mit einer Diskussionsrunde, an der neben Koch und Thiele der Referatsleiter für die Strategische Beschaffung des Bundes (BMI), Tobias Pötzsch, und die Leiterin des Lieferantenmanagements des IT.NRW, Gabriela Siegmund, teilnehmen. Die ExpertInnen liefern Einblick in die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet und geben Raum für Fragen. Nach der Veranstaltung können sich die Teilnehmenden über ein geschlossenes Kommunikationstool vernetzen. 

Weiterführende Praxisseminare
Im September veranstaltet die Fortbildungskampagne zwei weitere Praxisseminare zum Thema EVB-IT und Zukunftsfelder der IT-Vergabe: Am 03.09.21 leitet Dr. Moritz Philipp Koch ein Seminar zur Erstellung von Systemverträgen bei der Vergabe von Cloud-Leistungen, Softwareentwicklungsprojekten und KI-Leistungen. Die anwendergerechte Umsetzung veranschaulicht er den TeilnehmerInnen anhand von Praxisbeispielen und Übungen. Am 23.09.21 gibt er praxisorientierte Empfehlungen für die Gestaltung der EVB-IT bei der Vergabe von Cloud-Leistungen und agilen Software- entwicklungsprojekten. Weitere Themen sind unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Verhandlungsspielräume mit Monopolisten bei der Cloud-Vergabe. In einer Q&A-Runde haben die Teilnehmenden die besondere Gelegenheit, der Leitung der Arbeitsgruppe EVB-IT des BMI (namentlich nicht genannt) Fragen zu Heraus- forderungen aus ihrem Arbeitsbereich zu stellen. 

Alle Termine finden im Online- bzw. Hybrid-Format statt. 

Terminübersicht: 

03.09.21 - C.6 Anwendergerechte Umsetzung der EVB-IT - Praxisgerechte Gestaltung von Systemverträgen / Erfolgreiche Vergabe von Cloud-Leistungen und agiler Softwareentwicklung
Dauer: 9.00 - 16.00 Uhr
13.09.21 – C.10 Gemeinsame Erstellung von Vertragsvorlagen mit verwertbarem Muster als Ergebnis: Cloud-Services und agile (Softwareentwicklungs-)Projekte
Dauer: 9.00 - 16.30 Uhr

23.09.21 - C.9 Zukunftsfelder der IT-Vergabe – Arbeitsgruppe EVB-IT, Cloud, Softwareentwicklungsprojekte, individuelle Lösungen bei der Software-Vergabe
(Agenda in Kürze verfügbar)

Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen praxisnah an einem Tag. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
Lebenslang lernen - Fluch oder Segen?
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