Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Etwas Neues ausprobieren – wer traut sich?

25. August 2023

Auch Experten können verrückte Ideen haben. Um ein interessantes, neues Praxisseminar zu realisieren, ist neben der Lust auf Neues auch das entsprechende Fachwissen nötig. Und dann muss der Veranstalter auch noch mitziehen. Das haben die beiden langjährigen Vergaberechtsexperten und Juristen Dr. Moritz Philipp Koch und Robert Thiele erkannt, als sie im Frühjahr mit einer völlig neuen Idee an unser Veranstaltungsteam herantraten:


Wie wäre es, wenn man in einem Seminar ein komplettes Vergabeverfahren simuliert und die einzelnen Elemente zusammen mit der Gruppe durchspielt?


Zur Erläuterung für diejenigen, die kaum etwas oder wenig mit dem Vergaberecht zu tun haben: Zur Beschaffung von Produkten oder Dienstleistungen wird beispielsweise eine Markterkundung durchgeführt, um einen Eindruck zu erhalten, welche Unternehmen als Anbieter infrage kommen. Anschließend müssen Kriterien formuliert werden, nach denen mögliche Angebote bewertet werden sollen (hierbei ist ein günstiger Preis oftmals nicht allein das entscheidende Kriterium). Diese Vorgänge werden von zahlreichen rechtlichen Vorschriften geregelt und hierin liegen in der Praxis, wenn es in die tatsächliche Durchführung geht, unzählige Feinheiten und Fallstricke, durch die man sich ungewollte Probleme ins Haus holen kann.


Die Idee der beiden Referenten war dementsprechend, im Rahmen eines Praxisseminars ein simuliertes Vergabeverfahren durchzuspielen, um mit den Teilnehmenden die praktische Vorgehensweise in konkreten Situationen zu üben.


Kann man so etwas machen? Werden sich dazu Leute anmelden?


Diese Fragen beschäftigen in der Tat viele Expertinnen und Experten, wenn sie sich Gedanken über neue Inhalte und Formate machen. Oftmals möchte man bestehende Seminare, die gut funktionieren, nur minimal verändern. Und viele Veranstalter scheuen vor ausgefallenen Experimenten zurück, weil sie an der Wirtschaftlichkeit solcher "Testballons" zweifeln. 


Für die Fortbildungskampagne öffentliches Recht zählt es jedoch zum Selbstverständnis, den Expertinnen und Experten aus der Praxis, die sich an neue Ideen heranwagen möchten, dafür eine Plattform zu bieten. Natürlich können auch wir nicht jede "verrückte" Idee umsetzen, aber wir hören uns gern ausgefallene Vorschläge und Themenwünsche an. Bevor ein erfolgreiches Seminar mit neuen Inhalten ins Leben gerufen wird, ist häufig ein kleiner Anstoß nötig, sei es, dass dieser intern aus der Recherche unseres Teams kommt oder von außen, wie im oben beschriebenen Fall. Mit dem Mut, neue Ideen umzusetzen, kann manchmal eine erfolgreiche Seminarreihe entstehen, die einen Mehrwert für eine Vielzahl von Einrichtungen und Organisationen bietet.


Wenn auch Sie einmal eine neue Seminaridee oder ein völlig neues Format ausprobieren wollen, sprechen Sie uns einfach an!


Das genannte Seminar von Herrn Dr. Koch und Herrn Thiele findet am 20. und 21. September 2023 statt. Über den folgenden Link kann man einen Blick in die Agenda werfen: Praxis-Simulation zur Durchführung von Vergabeverfahren: Markterkundung, Leistungsbeschreibung und Kriterienerstellung


Beitrag von: Till Spurny


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
Lebenslang lernen - Fluch oder Segen?
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