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Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Schreiben zu Kryptowährungen und Token-Industrie

23. Mai 2022

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Das BMF-Schreiben wurde am 10.05.22 veröffentlicht und legt einen wichtigen Grundstein in diesem Bereich

Der 24-seitige Text gibt Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft sowie Steuerpflichtigen einen rechtssicheren Praxisleitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand. Das BMF-Schreiben wurde in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet und finalisiert den Entwurf vom 17.06.2021. Damit liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung vor.

Im ersten Teil werden die zentrale Begrifflichkeiten von Kryptowährungen erläutert. Im zweiten Teil wird die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Betriebs- und Privatvermögen beleuchtet. Neben dem An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token wird insbesondere auf die Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird, eingegangen. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Das Schreiben wurde im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und findet sich hier zum Download:

Weitere konkretisierende BMF-Schreiben, insbesondere zum Thema Decentralized Finance (DeFi), werden ebenfalls erwartet.

(Abbildung: Bundesministerium der Finanzen, Detlev-Rohwedder-Haus)

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

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