Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Neue Praxisseminar-Reihe im Bereich Bau: Von der Planung bis zum Betrieb

5. März 2023

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht startet das Jahr mit zahlreichen neuen Bau-Seminaren

Die Baubranche ist aufgrund von aktuellen Lieferengpässen, hohen Kosten und den klimaschonenden Auflagen der Bundesregierung in aller Munde. Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht widmet sich daher diesem Bereich mit zahlreichen neuen Praxis-Seminaren für die öffentliche Hand. 

Am 04.05. und 05.05.23 veranstaltet sie zum wiederholten Mal zwei Bauseminare zur Projektsteuerung bzw. zu Bauablaufstörungen und Nachtragsmanagement. Die Praxisseminare mit Prof. Dr. Markus Viering und Anne Baureis werden hybrid im NH Hotel Berlin Mitte durchgeführt und können kombiniert mit einer Ermäßigung gebucht werden.

Am 12.05.23 können Interessierte erstmals ein Online-Seminar zu Bauvergabe-Verfahren mit Rechtsanwältin Dr. Jenny Mehlitz von GSK Stockmann besuchen. In Zeiten von Lieferverzögerungen im Baubereich ist ein schnelles und unkompliziertes Vergabeverfahren relevanter als je zuvor. Dieses Praxisseminar bereitet Teilnehmende optimal und rechtssicher für eine erfolgreiche Durchführung von Bau-Vergaben vor.

Am 15.05. und 16.05.23 beschäftigt sich ein zweitägiges Praxisseminar mit dem wirtschaftlichen und nachhaltigen Baumanagement von der Planung bis zum Betrieb. Teilnehmende erfahren unter anderem, wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz von der Stadt Nürnberg umgesetzt werden und wie man ein Konzept, einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan für einen klimaneutralen städtischen Gebäudebestand erstellt. Außerdem erhalten sie hilfreiche Informationen zu Leitlinien und zum Nachhaltigkeitscheck, zum abfallarmen und kreislaufgerechten Bauen, zur Lebenszyklusbetrachtung und zur Energieoptimierung. 

Am 14.06.23 befasst sich ein weiteres Praxisseminar mit dem Thema Nachhaltigkeit: Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler informiert Interessierte über alles Wissenswerte im Bereich “Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau erneuerbarer Energien am Beispiel Windenergie”. Die Teilnehmenden werden nach dem Seminar grundlegend über die Chancen und Möglichkeiten für einen schnelleren Ausbau von erneuerbaren Energien informiert sein. 

Am 15.06.23 schult Frank Lindner von der Hochschule für Technik in Berlin zum Thema “Bauherren- und Betreiberverantwortung”. Dabei legt der Fokus auf der Seite der Führungskraft. Wie kann sich die verantwortliche Person exkulpieren, was sollte sie beachten und wie sollte sie organisiert sein? Das Seminar wird im Hybrid-Format im NH Hotel in Berlin Mitte veranstaltet. 

Für Fragen des Betriebs steht außerdem Rechtsanwalt Klaus Forster von Rödl & Partner am 27.06.23 im Hybrid-Seminar “Vertragsgestaltung und Vergabe bei Facility-Services-Leistungen: aktuell und rechtssicher” zur Verfügung. Forster ist Leiter des Arbeitskreises „Ausschreibung und Vergabe im FM“ beim GEFMA e.V. und kennt alle aktuellen Herausforderungen rund um den Facility-Management-Vertrag. 

Die detaillierten Agenden der Bauseminare können Sie in der folgenden Übersicht aufrufen: 

04.05.23

05.05.23

12.05.2023

15.-16.05.23

15.06.23

27.06.23

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Hybrid-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
Lebenslang lernen - Fluch oder Segen?
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