Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Rechtliche Hürden und Fördermöglichkeiten für Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden

14. November 2024

PRESSEMITTEILUNG

Am 28. November 2024 bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht das Halbtagesseminar „Photovoltaik in öffentlichen Liegenschaften einsetzen – rechtliche Aspekte“ an. Die Veranstaltung wird von der Expertin Dr. Manuela Herms, Rechtsanwältin und Gründungsgesellschafterin der prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft, geleitet.


Mit zunehmendem Druck durch die aktuellen Klimaschutzauflagen und die Energiekrise stehen viele öffentliche Bauvorhaben vor der Herausforderung, Gebäude energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden eine praxisnahe Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Solaranlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Dr. Herms erläutert im ersten Teil des Seminars die Anforderungen des Netzanschlusses und die Kostentragung sowie die Betreiberpflichten. Im Anschluss behandelt sie die finanziellen Fördermöglichkeiten für Solaranlagen und gibt einen Überblick über die Systematik, Voraussetzungen und Förderhöhe der Überschusseinspeisung nach dem EEG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Möglichkeiten der Eigenstromversorgung, einschließlich der Einsparung von Strompreisbestandteilen und der damit verbundenen steuerrechtlichen Pflichten. Abschließend wird das Thema der Belieferung Dritter, beispielsweise Mieter in öffentlichen Gebäuden, über das öffentliche Netz vertieft.


Die Inhalte des Seminars bieten umfangreichen Raum für praxisorientierte Fragestellungen, die sowohl während der Veranstaltung als auch im Nachgang an die Referentin gerichtet werden können.


Inhaltsübersicht: 


  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebs von Solaranlagen nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz
  • Netzanschluss und Kostentragung, Betreiberpflichten
  • Finanzielle Förderung der Überschusseinspeisung nach EEG
  • Fördersystematik, Fördervoraussetzungen und – höhe
  • Aspekte der Eigenstromversorgung
  • Einsparung von Strompreisbestandteilen, stromsteuerrechtliche Pflichten, Versorgung weiterer
  • Liegenschaften über das öffentliche Netz
  • Möglichkeiten der Belieferung von Dritten (z.B. Mietern) in öffentlichen Liegenschaften


Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Interessierte hier abrufen. 


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 



(Abbildung lizensiert durch: Alarmy)

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
Lebenslang lernen - Fluch oder Segen?
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