Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Praxisseminar erläutert Grundlagen der medialen Barrierefreiheit

12. Juli 2024

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne veranstaltet wieder ein Praxisseminar zur medialen Barrierefreiheit in der Verwaltung. Sie wird von den europäischen Mitgliedstaaten gemäß EU-Richtline stichprobenartig überprüft


Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps von öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten erlassen. Dadurch sollen Menschen mit Beeinträchtigungen die medialen Angebote genauso nutzen können wie Menschen ohne Beeinträchtigungen, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Richtlinie gibt einen Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht ausfüllen müssen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in periodischen Abständen stichprobenartig zu überprüfen, inwieweit die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen den gesetzlichen Barrierefreiheits-Anforderungen entsprechen. Die Ergebnisse sind seit 2021 alle drei Jahre in einem Bericht festzuhalten. In Deutschland wurde die Richtlinie auf Bundesebene durch die Änderung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.06 umgesetzt.


In diesem eintägigen Praxisseminar erhalten die Teilnehmenden eine Einführung in die Grundsätze und rechtlichen Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit. Sie erfahren, welche Richtlinien es für barrierefreie Webseiten gibt und welche Technologien und Werkzeuge sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Danach bekommt der Teilnehmerkreis Empfehlungen für Inhalte, die speziell auf Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie motorischen und kognitiven Einschränkungen ausgerichtet sind. Anschließend erläutert der Referent, wie man Beiträge und Chats in den sozialen Medien barrierefrei gestalten kann.


Das Seminar endet mit einem Vortrag über die Möglichkeiten der Überprüfung und Verbesserung der eigenen Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die in einem Bericht dokumentiert werden können. Während und nach dem Seminar wird es genügend Raum für Fragen aus dem Arbeitsgebiet des Teilnehmerkreises geben.


Inhaltsübersicht: 


  • Einführung in mediale Barrierefreiheit
  • Grundsätze und Standards der Barrierefreiheit
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit in Webdesign und Entwicklung
  • Richtlinien und Best Practices für barrierefreie Websites
  • Technologien und Werkzeuge zur Unterstützung der Barrierefreiheit
  • Barrierefreie Inhalte für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen
  • Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen oder kognitiven Beschränkungen
  • Barrierefreiheit in sozialen Medien und Kommunikation
  • Umsetzung und Überprüfung der Barrierefreiheit
  • Testing und Überprüfung der Barrierefreiheit
  • Kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung


Veranstaltungsdatum: 06.12.24

Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Interessierte hier abrufen. 


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 



(Abbildung lizensiert durch: Alarmy)

31. März 2025
Meinungsbeitrag: Till Spurny Ein Wort wie „Entmenschlichung“ brachte man bis vor kurzem allenfalls mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung. Inzwischen werden jedoch von der amerikanischen Regierung Pressefotos verbreitet, auf denen Menschen in Gefangenschaft gezeigt werden, mit kahl geschorenen Köpfen, unwürdig in eine gebeugte Haltung gedrückt, um die „erfolgreichen Deportationen“ aus den USA zu belegen. Das ist ein Beispiel für Entmenschlichung, einer Vorstufe zu noch mehr Entwürdigung und roher Gewalt. Dass die aggressive Rhetorik und die dazugehörenden Handlungen der US-Regierung (Stichwort: Yemen) wie eine Gewaltankündigung verstanden werden können, zeigt nicht zuletzt ein aktuelles Zitat von Warren Buffet, in dem er die Erhebung von Zöllen als „Kriegshandlung“ bezeichnet (Tariffs are 'an act of war ', W. Buffet). Warum ist das relevant, wenn man zum Beispiel gerade dabei ist, die Digitalisierung voranzutreiben und Prozesse durch Technologie, Software und KI zu vereinfachen? Die Beobachtung dieser schleichenden Entmenschlichung ist deshalb relevant, weil wir uns in Deutschland bereits in einer Situation wiederfanden, in der die Puzzleteile und Einzelereignisse retrospektiv rekonstruiert werden mussten, um die größte Katastrophe unserer Geschichte zu erklären. Im Rückblick wurde dann schrittweise erklärbar, wie es zu einer Situation kommen konnte, in der Menschen nicht mehr Menschen waren. In der Rückschau konnte man dann den Stellenwert einzelner Ereignisse bewerten und konkret aufzeigen, wie letztlich eines zum anderen führen konnte. Auch wenn heute niemand sagen kann, in welche Zukunft wir uns konkret bewegen, mit welcher Überschrift das gegenwärtige Kapitel in den Geschichtsbüchern einst überschrieben sein wird, so ist doch spürbar, dass dies ein historischer Moment ist. Werden neue Technologien und Innovationen vor diesem Hintergrund stets mit einer positiv besetzten Vorstellung von Fortschritt und Entwicklung verbunden bleiben? Oder ist es denkbar, dass zum Beispiel künstliche Intelligenz einst mit Kontrolle, Herrschaft und Macht in Verbindung gebracht wird? Das darf man durchaus fragen, angesichts einer nahezu vollständig selbstverständlichen und weitreichenden Technologieabhängigkeit. Wem das gänzlich abwegig erscheint, der möge sich fragen, wie es der Technologie-Industrie bisher gelungen ist, Produkte an hunderte Millionen oder gar Milliarden von Kunden zu verkaufen und gleichzeitig die negativen Konnotationen aus Orwell's 1984 und anderen Fiktionen zu vermeiden. Es ist durchaus bezeichnend, dass Jensen Huang, Gründer und CIO von NVIDIA, dem wichtigsten Hersteller von KI-Prozessoren der Welt, kürzlich eine Kollaboration im Bereich Robotics zwischen NVIDIA, Open AI und Disney Research verkündet hat. Das lässt erkennen, dass man auch für ernsthafte KI-gestützte Roboter-Technologie offenbar ein Unternehmen wie Disney benötigt, das den Maschinen Töne, Geräusche und Gesten einverleiben kann. Damit wird uns Menschen das Gefühl vermittelt, es mit intelligenten Wesen zu interagieren anstatt mit Plastik- und Aluminiumkästen und Kupferdrähten. Im besten Fall unterstützt uns die Technologie darin, einfach menschlich zu sein - eben Mensch zu sein. Doch das bedeutet auch, dass wir aufhorchen sollten, wenn die Grenze zur Entmenschlichung überschritten wird.
17. Februar 2025
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