Die Fortbildungskampagne veranstaltet wieder ein Praxisseminar zur medialen Barrierefreiheit in der Verwaltung. Sie wird von den europäischen Mitgliedstaaten gemäß EU-Richtline stichprobenartig überprüft
Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps von öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten erlassen. Dadurch sollen Menschen mit Beeinträchtigungen die medialen Angebote genauso nutzen können wie Menschen ohne Beeinträchtigungen, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Richtlinie gibt einen Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht ausfüllen müssen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in periodischen Abständen stichprobenartig zu überprüfen, inwieweit die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen den gesetzlichen Barrierefreiheits-Anforderungen entsprechen. Die Ergebnisse sind seit 2021 alle drei Jahre in einem Bericht festzuhalten. In Deutschland wurde die Richtlinie auf Bundesebene durch die Änderung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.06 umgesetzt.
In diesem eintägigen Praxisseminar erhalten die Teilnehmenden eine Einführung in die Grundsätze und rechtlichen Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit. Sie erfahren, welche Richtlinien es für barrierefreie Webseiten gibt und welche Technologien und Werkzeuge sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen. Danach bekommt der Teilnehmerkreis Empfehlungen für Inhalte, die speziell auf Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie motorischen und kognitiven Einschränkungen ausgerichtet sind. Anschließend erläutert der Referent, wie man Beiträge und Chats in den sozialen Medien barrierefrei gestalten kann.
Das Seminar endet mit einem Vortrag über die Möglichkeiten der Überprüfung und Verbesserung der eigenen Maßnahmen für die Barrierefreiheit, die in einem Bericht dokumentiert werden können. Während und nach dem Seminar wird es genügend Raum für Fragen aus dem Arbeitsgebiet des Teilnehmerkreises geben.
Inhaltsübersicht:
Veranstaltungsdatum: 06.12.24
Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Interessierte hier abrufen.
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an:
Constanze Korb
Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Presse und Kommunikation
Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13
E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de
Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. ExpertInnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den ReferentInnen vor Ort und online.
Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit ExpertInnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann.
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