Digitale Bildung und KI: Was der OECD Digital Education Outlook 2026 für die öffentliche Verwaltung bedeutet

29. Januar 2026

BERICHT

Der OECD Digital Education Outlook 2026 widmet sich der Frage, wie digitale Technologien – insbesondere generative Künstliche Intelligenz – Bildungssysteme verändern


Viele der darin beschriebenen Erkenntnisse lassen sich direkt auf die öffentliche Verwaltung übertragen. Denn auch Behörden, kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stehen vor der Herausforderung, neue Technologien verantwortungsvoll, rechtssicher und souverän einzusetzen.


Der Bericht macht deutlich: Die digitale Transformation betrifft Arbeitsweisen, Entscheidungsprozesse und Kompetenzen, und damit auch den Kern staatlichen Handelns.


KI verändert die Verwaltung – aber nicht automatisch zum Besseren


Generative KI wird in Verwaltungen zunehmend eingesetzt: bei der Texterstellung, der Analyse von Dokumenten, der Strukturierung von Informationen oder im internen Wissensmanagement. Der OECD-Bericht betont jedoch, dass der Nutzen solcher Systeme stark davon abhängt, wie sie eingesetzt werden.


KI kann Prozesse unterstützen und beschleunigen. Wird sie jedoch unreflektiert genutzt, besteht die Gefahr, dass fachliche Prüfung, rechtliche Bewertung und eigenständiges Denken in den Hintergrund treten. Gerade im öffentlichen Sektor, wo Entscheidungen nachvollziehbar, überprüfbar und rechtssicher sein müssen, ist das ein zentrales Risiko.


Die OECD weist darauf hin, dass KI nicht als Ersatz für fachliche Kompetenz verstanden werden darf, sondern als Werkzeug, das menschliche Urteilskraft ergänzt und nicht ersetzt.


Neue Kompetenzanforderungen für Beschäftigte


Der Bericht zeigt, dass digitale Kompetenz künftig weit über technisches Anwenderwissen hinausgeht. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet das eine Verschiebung der Anforderungen:


  • Mitarbeitende müssen KI-Ergebnisse einordnen und kritisch bewerten können
  • rechtliche und ethische Grenzen müssen bekannt sein
  • Entscheidungsprozesse müssen weiterhin nachvollziehbar dokumentiert werden
  • Verantwortung darf nicht an Systeme delegiert werden


Diese Fähigkeiten lassen sich nicht allein durch Selbststudium entwickeln. Die OECD betont daher die Bedeutung strukturierter Qualifizierungsangebote, die technisches Verständnis, rechtliche Einordnung und praktische Anwendung miteinander verbinden.


Verwaltung als lernende Organisation


Ein zentrales Motiv des OECD-Berichts ist die Idee der „lernenden Organisation“. Digitalisierung ist kein einmaliger Veränderungsprozess, sondern ein dauerhafter Wandel. Für Verwaltungen bedeutet das: Weiterbildung darf nicht punktuell erfolgen, sondern muss kontinuierlich angelegt sein.


Neue Technologien verändern Aufgabenprofile, Zuständigkeiten und Arbeitsroutinen. Gleichzeitig steigen Erwartungen an Effizienz, Transparenz und Service. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Beschäftigte Zeit, Räume und Strukturen für Lernen, die in den Arbeitsalltag eingebettet sind.


Der OECD-Bericht macht deutlich, dass Organisationen, die Weiterbildung strategisch verankern, besser in der Lage sind, mit Komplexität und Veränderung umzugehen.


Governance, Verantwortung und Vertrauen


Besondere Bedeutung misst die OECD Fragen der Governance bei. Der Einsatz von KI im öffentlichen Sektor berührt grundlegende Prinzipien staatlichen Handelns: Rechtsstaatlichkeit, Gleichbehandlung, Datenschutz und Transparenz.

Der Bericht zeigt, dass Vertrauen in digitale Systeme nur dort entstehen kann, wo klare Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen bestehen. Technische Innovation allein reicht nicht aus. Erforderlich sind:


  • klare Leitlinien zum KI-Einsatz
  • rechtliche und organisatorische Verantwortlichkeiten
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • kontinuierliche Fortbildung zu Risiken und Grenzen


Gerade vor dem Hintergrund der europäischen KI-Regulierung gewinnt dieses Zusammenspiel von Technik, Recht und Qualifikation weiter an Bedeutung.


Zusammenfassung: Weiterbildung als Schlüssel der digitalen Verwaltung


Der OECD Digital Education Outlook 2026 verdeutlicht, dass KI nicht nur neue Werkzeuge bringt, sondern neue Anforderungen an staatliches Handeln. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies, digitale Kompetenzentwicklung strategisch zu denken – und zwar als Voraussetzung für Handlungsfähigkeit.


Der Erfolg digitaler Transformation hängt weniger von der Technologie ab als von den Menschen, die sie einsetzen. Weiterbildung wird damit zu einer zentralen Zukunftsressource des öffentlichen Sektors.


Nur wenn Beschäftigte befähigt werden, KI kompetent, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen, kann Digitalisierung zu mehr Qualität, Effizienz und Vertrauen im Verwaltungshandeln beitragen.

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Constanze Korb
Fortbildungskampagne öffentliches Recht
Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13
E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen vor Ort oder online.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen sowie Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann.

14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
12. März 2026
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wurden am 12. Februar 2026 strengere Regelungen für die Nachhaltigkeitskommunikation und Werbung mittels Nachhaltigkeitsaussagen auf den Weg gebracht. Mit in Kraft treten im September 2026 sollen die Gesetzesänderungen die Irreführung von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter einschränken und insbesondere für Transparenz und Klarheit im sogenannten "Greenwashing" und bei irreführenden Umweltaussagen sorgen. Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen wie etwa "Klimaneutral bis 2035" können nach Ergänzung des I rreführungstatbestandes (§ 5 UW) demnach dann als irreführend eingestuft werden, wenn " klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind", fehlen. Ein detaillierter und realistischen Umsetzungsplan muss demnach nicht nur öffentlich einsehbar sein, sondern auch regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden. Zudem können Unternehmen künftig nicht mehr mit allgemeinen Aussagen wie "umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben, sofern die entsprechende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Auch wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen ausgegeben wurden, bei denen es sich also um von den Unternehmen selbst erstellte Siegel handelt, nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus müssen künftig Aussagen über Produkte, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasen beziehen und dem Produkt in dem Zusammenhang eine neutrale, verringerte oder positive Auswirkung auf die Umwelt attestieren, mit besonderer Vorsicht getroffen werden. Derartige Aussagen dürfen nach in Kraft treten der Änderungen nurmehr getroffen werden, wenn sie sich unmittelbar auf den Lebenszyklus des Produkts selbst beziehen. Dies wirft bereits ein Schlaglicht auf die zukünftige Ausgestaltung des CO2-Zertifikathandels. Der Aufbau und die Finanzierung einer Infrastruktur zum Transport und zur Speicherung von CO2 ( CCS- Hochlauf) basieren auf der Idee, dass Unternehmen zumindest einen Teil ihres Beitrags zur Klimaneutralität mittels Kompensationsleistungen in Form von nachweisbar gespeichertem CO2 erfüllen können. Bereits jetzt stellt diese Möglichkeit einen wichtigen Baustein in der Klimastrategie zahlreicher Unternehmen im Dienstleistungssektor dar. Die strengeren Regelungen im Bereich der Konsumentenprodukte zielen hingegen deutlich auf messbare Effekte in den Produktions- und Lieferketten selbst ab. Mit dem Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs wird die sogenannte Empco-Richtlinie ( Empowering Consumers for the Green Transition , EU-Richtlinie 2024/825) in deutsches Recht umgesetzt .
9. März 2026
"Some say that Ukraine should be grateful for everything. The truth is exactly the opposite. The rest of us should be grateful to Ukraine." (Donald Tusk, Prime Minister of Poland, 14.02.2026) In diesem Zitat von Donald Tusk drückt sich eine Sichtweise aus, die in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: Wir sollten als Deutsche und Europäer froh darüber sein, endlich vom Rest der Welt wachgerüttelt worden zu sein, um aus unserem „Dornröschenschlaf“ (Peter Sloterdijk) zu erwachen beziehungsweise um den längeren „Urlaub aus der Geschichte“ (ebd.) in sicherheitspolitischer Hinsicht nun zu beenden. Mit der neuen sicherheitspolitischen Lage in Europa rücken Fragen der militärischen und zivilen Krisenvorsorge stärker in den Mittelpunkt politischer Debatten. Strategiepläne wie die nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands oder der sogenannte Operationsplan Deutschland (OPLAN) sollen sicherstellen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für viele der möglichen Maßnahmen sind bislang nur teilweise geklärt. Besonders deutlich wird dies beim möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das Grundgesetz setzt hier sehr enge Grenzen. Militärische Unterstützung ist grundsätzlich nur in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Naturkatastrophen, schweren inneren Notlagen oder im Verteidigungsfall. In modernen Bedrohungsszenarien hingegen, die sich häufig in Graubereichen zwischen Frieden und militärischem Konflikt bewegen, könnten die verantwortlichen Ebenen gezwungen sein, sicherheitspolitisch schnell zu handeln, während gleichzeitig unklar bleibt, ob einzelne Maßnahmen vollständig mit der Verfassung vereinbar sind und inwiefern Grundrechte von Bürgern und Unternehmen eingeschränkt werden könnten. Ähnliche juristische Unsicherheiten bestehen bei der Einbindung ziviler Infrastruktur und privater Unternehmen in sicherheitspolitische Planungen. Logistikunternehmen, Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter spielen eine zentrale Rolle für militärische Mobilität und Krisenresilienz. Doch sobald staatliche Stellen im Ernstfall auf private Ressourcen zugreifen oder Prioritäten in Transport- und Lieferketten festlegen, stellen sich unmittelbar Fragen des Eigentumsrechts, der Berufs- und Unternehmerfreiheit sowie des europäischen Wettbewerbsrechts bis hin zum Beihilfenrecht. Ohne präzise gesetzliche Regelungen könnten solche Eingriffe im Nachhinein Gegenstand langwieriger Gerichtsverfahren werden, sofern die Rechtsgrundlagen für staatliche Eingriffe in Wirtschaft und Infrastruktur unklar bleiben. Militärisch motivierte wirtschaftliche Maßnahmen, die etwa im Rahmen der nationale Sicherheitsstrategie ergriffen werden, sollten in jedem Fall vor dem Hintergrund des EU-Wettbewerbsrechts, dem Beihilferecht und der Binnenmarktfreiheit abgesichert werden . In vergangenen Krisensituationen zeigte sich immer wieder, dass unter Zeitdruck oftmals nicht immer ausreichend geprüft werden kann, ob vorgesehene Ausnahmeregelungen tatsächlich greifen und einer nachträglichen Prüfung standhalten würden. Hinzu kommt die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und europäischen Institutionen. Während Verteidigungspolitik in erster Linie Bundesaufgabe ist, liegen zentrale Bereiche der inneren Sicherheit bei den Ländern, insbesondere Polizeiarbeit und Katastrophenschutz. Gleichzeitig wächst die Bedeutung europäischer Koordinationsmechanismen im Rahmen der EU-weiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur kann in einer akuten Krisensituation und insbesondere bei hybriden Bedrohungen zu rechtlichen Unklarheiten führen, etwa darüber, welche Behörde letztlich entscheidungsbefugt ist. All diese Faktoren deuten darauf hin, dass Deutschland und Europa im Ernstfall vor einem grundlegenden Dilemma stehen könnten. Politische und militärische Entscheidungsträger müssten möglicherweise rasch handeln, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern, selbst dann, wenn die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen noch nicht abschließend geklärt ist. Eine mögliche Krise beziehungsweise das Eintreten einer der Eskalationsstufen (Friede, hybride Bedrohungslage, Krise und Krieg) könnte damit nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch eine lange juristische Nachwirkung. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht nur militärische und strategische Fragen aufwirft, sondern auch eine intensive rechtliche Vorbereitung erfordert. Je klarer die gesetzlichen Grundlagen im Vorfeld definiert werden, desto geringer ist das Risiko, dass notwendige Entscheidungen im Ernstfall in einem rechtlichen Graubereich getroffen werden müssen.
10. Februar 2026
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