Wir stellen vor: Neue Experten und Expertinnen in der Fortbildungskampagne

16. Februar 2026

PRESSEMITTEILUNG

Die Fortbildungskampagne freut sich über die neuen Referenten und Referentinnen, die in der ersten Jahreshälfte 2026 neu im Programm sind!


Neu im Bereich Kommunikation:

Wir begrüßen Dr. Dorit Bosch!


Dr. Dorit Bosch ist Bundesbeamtin und Verwaltungsinfluenzerin für Transformation des Staates von innen. Auf ihren #MindshiftFestivals macht sie Staatstransformation für Pionier in Staat und Gesellschaft erlebbar. In ihrem Podcast „Let´s Staat – Inspirationen aus dem Staatsapparat“ spricht sie mit Kollegen und inspirierenden Menschen aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft wie wir heute die Verwaltung der Zukunft gestalten können.


Kommendes Seminar mit Dr. Dorit Bosch

09.06.2026: J.16 Social Media Next Level: Aktuelle Trends, Verwaltungs-Influencer und Corporate Influencing in der öffentlichen Hand



Herzlich willkommen Christiane Germann!


Christiane Germann ist Beraterin, Speakerin und Autorin mit Schwerpunkt Social Media und digitale Kommunikation im öffentlichen Sektor. Sie ist Gründerin von „amtzweinull“, einer auf Behörden/Politik spezialisierten Social-Media-Beratung mit Sitz in Berlin. Sie war zuvor Beamtin (u. a. in leitungsnahen Stäben/Pressestellen von Bundesbehörden) und wechselte 2019 in die Beratungs-/Agenturrolle. Ihr beruflicher Fokus: Strategische Social-Media-Nutzung für Behörden, Politik und Organisationen, inkl. Community Management und Krisenkommunikation.


Kommendes Praxisseminar mit Christiane Germann:

09.06.2026: J.16 Social Media Next Level: Aktuelle Trends, Verwaltungs-Influencer und Corporate Influencing in der öffentlichen Hand



Wir begrüßen Martin-Lukas Landmann!


Martin-Lukas Landmann studierte Rechtswissenschaften in Greifswald und Frankfurt (Oder) und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg mit Stationen unter anderem bei ProSieben/ Sat.1 in München sowie der Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammer in New York. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS tätig, wo er sich auf Medienrecht spezialisiert hat und heute im Team Media & Digital Entertainment als Counsel deutsche und internationale Mandanten im Mediensektor berät. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Plattform- und Medienregulierung, insbesondere in der Beratung von Content- und Social-Media-Plattformen zur Rechtmäßigkeit ihrer Inhalte und zur regulatorisch konformen Ausgestaltung ihrer Plattformen. Daneben berät er im allgemeinen Medien- und Medienvertragsrecht, mit einem Schwerpunkt auf komplexen IP-Lizenz-, Sponsoring- und Kooperationsverträgen.


Kommendes Praxisseminar mit Martin-Lukas Landmann:

10.06.2026: J.17 Social Media Next Level: Rechtssicherheit für öffentliche Einrichtungen



Herzlich willkommen Lukas Sukal!


Lukas Sukal ist Innovationsmanager für digitales Lernen und Disability Trainer bei myAbility mit ausgewiesener Expertise in barrierefreien und inklusiven Medien. Er verfügt über umfangreiches Wissen zu den Anforderungen inklusiver Teams und Führung sowie Qualifikationen in E-Learning, barrierefreiem Webdesign und Diversity Management. In Vorträgen und Trainings vermittelt er praxisnahes Wissen zu den Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen im Arbeitskontext und zeigt konkrete Maßnahmen auf, mit denen Unternehmen Inklusion erfolgreich umsetzen können.


Kommendes Praxisseminar mit Lukas Sukal:

14.04.2026:  J.18 Inklusive Kommunikation – authentisch, barrierefrei und zielgruppengerecht



Herzlich willkommen Wilhelm Deitermann!


Wilhelm Deitermann ist Kommunikations- und Führungswissenschaftler M.sc. sowie seit 2025 Leiter der Pressestelle des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen. Er hat einen Master in Science Communication & Leadership (Kommunikation- und Führungswissenschaftler) und ist als freier Hörfunkjournalist tätig. Von 2007 bis 2017 war er Pressesprecher im NRW-Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Von 2017 bis 2025 arbeitete er als Leiter der Pressestelle NRW-Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.


Unser Seminar mit Wilhelm Deitermann!

J.15 Behördliche Öffentlichkeitsarbeit 2026: Informationsauftrag und Neutralitätspflicht erfolgreich navigieren
(neuer Termin tbd.)



Neu im Bereich KI / IT-Recht / Digitalisierung:

Wir begrüßen Christoph Tukiendorf!


Christoph Tukiendorf ist Penetration Tester und Red Teamer. Mit seiner Firma Specter hat er sich auf Sicherheitsanalysen mit dem Schwerpunkt physische Sicherheit spezialisiert. Bereits während seines Studiums entwickelte er Konzepte, die seine heutige Arbeit prägen: die Verbindung von Cyber Security mit der gezielten Überprüfung der physischen Sicherheit. Seitdem unterstützt er Unternehmen bei der Identifikation und Ausnutzung von Schwachstellen sowohl in IT-Systemen als auch bei physischen Sicherheitsmaßnahmen. Christoph gibt regelmäßig Schulungen und Trainings zu den Themen Cyber Security, Cyber Security Awareness und Penetration Testing.


Kommendes Seminar mit Christoph Tukiendorf: 

01.07.2026: K.18 IT-Sicherheit aus Sicht der Angreifer: Sensibilisierung mit Hacking-Tools, Phishing und KI



Neu im Bereich Finanzen:

Herzlich willkommen Sven Gumpert!


Sven Gumpert ist Volljurist und leitet als Beauftragter für den Haushalt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW die Bereiche „Haushalt, Controlling und Beteiligungsmanagement“. Er war lange Jahre in verschiedenen Ministerien mit der Konzeptionierung, Einführung und Umsetzung von Förderprogrammen sowie mit dem Thema Haushaltsaufstellung / Haushaltsbewirtschaftung befasst. Auch als Dozent führt er seit vielen Jahren im Bereich Haushalts- und Zuwendungsrecht für zahlreiche Behörden des Bundes und der Länder Fortbildungsveranstaltungen durch.


Kommendes Seminar mit Sven Gumpert: 

17.06.2026: A.10 Öffentliches Haushaltsrecht – Einführung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte



Wir begrüßen Andreas Kotewitz!


Andreas Kotewitz ist Diplom-Verwaltungswirt mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, unter anderem in Ministerien, Bewilligungsbehörden sowie als Verwaltungsleiter einer Landesgesellschaft. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Zuwendungs- und Haushaltsrecht, im Vergaberecht sowie im Fördermittelcontrolling, insbesondere im Kontext des Europäischen Sozialfonds. Seit rund 20 Jahren ist er zudem als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW im Bereich Staatliches Finanzmanagement tätig und gibt sein Wissen bundesweit als Dozent für verschiedene Bundesbehörden und Bildungsträger weiter. Mit der Verbindung aus Theorie und Praxis verfügt er über eine umfassende Expertise in der Konzeption, Abwicklung und Evaluation von Förderprogrammen.


Kommendes Seminar mit Andreas Kotewitz: 

A.12 Öffentliches Haushaltsrecht – Vertiefung in die Kameralistik der öffentlichen Haushalte
(neuer Termin tbd.)


Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an: 


Constanze Korb

Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Presse und Kommunikation


Tel.: +49 (0) 30 89 56 27 13

E-Mail: presse@fortbildungskampagne.de


Über Fortbildungskampagne öffentliches Recht:


Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht wurde 2019 in Berlin gegründet und erweitert das Weiterbildungsangebot im öffentlichen Sektor durch effiziente Veranstaltungen im Online-Format. Experten und Expertinnen aus der Praxis, aus Forschung und Lehre und dem Rechtsbereich vermitteln ihr fundiertes Wissen im Rahmen von praxisnahen Seminaren und Inhouse-Schulungen. Die Veranstaltungen bieten einen direkten Austausch mit den Referenten und Referentinnen.


Die Fortbildungskampagne eruiert über fortlaufende Recherchen und den ständigen Austausch mit Experten und Expertinnen und Institutionen den tatsächlichen Fortbildungsbedarf an aktuellen und praxisrelevanten Themen. Sie versteht sich als eine innovative Plattform für Wissenstransfer, deren Angebot die öffentliche Hand aktiv mitgestalten kann. 


11. Juni 2026
Mit unserem Herbstprogramm im Vergaberecht bieten wir Mitarbeitenden aus Vergabestellen, Beschaffungsabteilungen und Fachbereichen abwechslungsreiche und praxisnahe Fortbildungen zu den aktuellen Herausforderungen der öffentlichen Auftragsvergabe. Von den vergaberechtlichen Grundlagen über die rechtssichere Erstellung von Leistungsbeschreibungen und die Angebotswertung bis hin zu IT Vergaben, Vertragsänderungen und der Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen decken die Seminare zentrale Themen des Beschaffungsalltags ab.  Im Mittelpunkt stehen dabei die sichere Anwendung des Vergaberechts, aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit. Seminarübersicht:
2. Juni 2026
Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Sporthallen oder Hochschulgebäude müssen nicht nur errichtet und unterhalten, sondern auch sicher betrieben werden. Genau hier kommt die sogenannte Betreiberverantwortung ins Spiel. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt? Grundsätzlich ist der Betreiber eines Gebäudes dafür verantwortlich, Gefahren für Nutzer, Besucher und Beschäftigte möglichst zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Prüfung technischer Anlagen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Verkehrssicherung von Wegen und Treppen sowie die Organisation von Brandschutzmaßnahmen. In der Praxis ist die Wahrnehmung und ggf. Übertragung von Betreiberverantwortung häufig jedoch weitaus komplexer, als zunächst angenommen. Besondere Herausforderungen entstehen dort, wo mehrere Beteiligte zusammenwirken. Gebäudemanagement, Fachämter, externe Dienstleister und Nutzer teilen sich oftmals Aufgaben und Zuständigkeiten. Fehlen klare Regelungen oder eine nachvollziehbare Dokumentation, können Haftungsfragen im Schadensfall schnell komplex werden. Im folgenden Fachseminar wird ein praxisnaher Überblick über die Grundlagen, Verantwortungsbereiche, Ziele und Risiken der Betreiberverantwortung im Liegenschaftsmanagement vermittelt. Dabei legt das Seminar den Fokus auf die Sicht der Führungskraft. Insbesondere wird besprochen, wie sich die verantwortliche Person exkulpieren kann, was sie beachten und wie sie organisiert sein sollte.
22. Mai 2026
Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite: hier .
12. Mai 2026
Viele Kommunen und öffentliche Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren die doppelte Buchführung eingeführt, um finanzielle Abläufe transparenter und moderner zu gestalten. In der Praxis zeigte sich jedoch häufig, dass die Doppik mit einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden ist. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen dabei oft an ihre Grenzen, etwa durch komplexe Bewertungsfragen, steigende Anforderungen an Software und Fachwissen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb wird inzwischen wieder verstärkt darüber diskutiert, ob die klassische Kameralistik in bestimmten Bereichen die praktikablere Lösung sein kann. In der Praxis sei die doppelte Buchführung oftmals deutlich komplexer, personalintensiver und teurer ist als ursprünglich erwartet. Als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erweist sich die Kameralistik als eine robuste Methode im Rechnungswesen, bei der Liquidität, Kassenwirksamkeit und die Einhaltung des Haushaltsplans im Vordergrund stehen. Wer sich tiefergehend mit der Kameralistik beschäftigen möchte, für den bietet die Fortbildungskampagne öffentliches Recht die folgenden beiden Fachseminare im Juni und September an.
22. April 2026
Die Europäische Kommission hat im November 2025 zwei eng miteinander verbundene Gesetzesvorschläge vorgelegt: die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung sowie eine spezielle Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Beide verfolgen das Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen im Digitalbereich zu vereinfachen, setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die allgemeine Digital-Omnibus-Verordnung nimmt den gesamten digitalen Rechtsrahmen der EU in den Blick. Sie bündelt und überarbeitet eine Vielzahl bestehender Vorschriften, darunter Regelungen zu Datenschutz, Datenwirtschaft, Cybersicherheit und Online-Plattformen. Ziel ist es, Überschneidungen zu reduzieren, veraltete Vorschriften abzuschaffen und die Anwendung für Unternehmen und Verwaltungen zu erleichtern. Wesentliche konkrete Ziele der beiden Vorschläge:: Zusammenführung und Vereinfachung von Datenregelwerken Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa zur Klarstellung von Begriffen und zur Entlastung kleinerer Akteure Einführung zentraler Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten Insgesamt handelt es sich um einen horizontalen Ansatz, der den digitalen Binnenmarkt effizienter und innovationsfreundlicher machen soll, ohne die bestehenden Schutzniveaus zu senken. Der zweite Vorschlag konzentriert sich gezielt auf die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act, deutsch: KI-VO). Hintergrund ist, dass deren Anwendung in der Praxis komplex ist und Unternehmen sowie Behörden vor Herausforderungen stellt. Die KI-Omnibus-Verordnung setzt auf gezielte Vereinfachungen, wie beispielsweise: Anpassung von Fristen an die Verfügbarkeit technischer Standards Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Reduzierung von Dokumentations- und Registrierungspflichten Stärkere Unterstützung durch Leitlinien und zentrale Anlaufstellen Ausbau von Testumgebungen („Reallabore“) für KI Ziel ist es, die Einführung und Nutzung von KI in Europa zu beschleunigen, ohne die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Grundrechtsschutz zu verändern. Beide Vorschläge sind Teil eines umfassenden EU-Programms zur „besseren Rechtsetzung“ und sollen vor allem eines erreichen: weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards. Die Digital-Omnibus-Verordnung ist breit angelegt und betrifft den gesamten digitalen Rechtsrahmen. Die KI-Omnibus-Verordnung ist ein Spezialinstrument, das ausschließlich die praktische Umsetzung der KI-Verordnung erleichtern soll. Während die eine also den digitalen Rechtsrahmen insgesamt neu ordnet, sorgt die andere dafür, dass ein zentrales Einzelgesetz, die KI-VO, in der Praxis besser funktioniert. Mit dem Omnibus-Paket setzt die EU auf Vereinfachung statt neuer Regulierung. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bedeutet das vor allem: weniger Komplexität, klarere Regeln und bessere Voraussetzungen für Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Vorschläge der Europäischen Kommission können hier in deutscher Sprache aufgerufen werden: Digital-Omnibus-Verordnung Digital-Omnibus-Verordnung zur KI
14. April 2026
Mit der Neuveröffentlichung der Vertragsvorlagen EVB-IT durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) stehen seit Kurzem sämtliche Vertragsvorlagen für die IT-Beschaffung in Form von interaktiven Vertragserstellungs-Tools zur Verfügung. Auf der Internetseite digitale-verwaltung.de/aktuelle evb-it können die Links zu den interaktiven Dateien, den sogenannten Playbooks, aufgerufen werden. Mit diesen Playbooks können komplexe Verträge für die Beschaffung von IT-Leistungen, inklusive Cloud-Leistungen sowie sämtliche Arten von Soft- und Hardware, schrittweise und für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand maßgeschneidert erstellt werden. Diese Aktualisierung der bestehenden EVB-IT Vertragsvorlagen stellt einen maßgeblichen Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung und insbesondere der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Zudem wurden die EVB-IT Vertragsvorlagen um einheitliche Regelungen ergänzt, welche die rechtssichere Beschaffung von Open Source Software (OSS) ermöglichen sollen. Damit wird der von vielen Seiten geäußerten Forderung Rechnung getragen, dass Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutschland in der Lage sein sollten, Open Source Lösungen bevorzugt zu beschaffen und dadurch mögliche Abhängigkeiten von Monopolisten zu verringern. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMDS: Open Source rechtssicher beschaffen
25. März 2026
Mit dem kürzlich erschienenen „Kompendium Immobilien-Projektentwicklung“ legen Dietmar Lucht, Markus G. Viering und Martin Jung ein umfassendes Werk vor, das den Anspruch erhebt, die Komplexität von Immobilienprojekten ganzheitlich abzubilden. Im Mittelpunkt steht eine zentrale Idee: Immobilien-Projektentwicklung wird nicht nur als linearer Prozess verstanden, sondern zugleich als temporäre Organisation im Spannungsfeld technischer, wirtschaftlicher, sozialer und politischer Einflüsse. Das Buch verbindet damit zwei Perspektiven, die in der Praxis häufig getrennt betrachtet werden – Prozessmodell und Kooperationsmodell – und führt sie systematisch zusammen. Inhaltlich bietet das Kompendium einen strukturierten Überblick über Projektmanagement-Methoden und deren Anwendbarkeit in der Immobilienentwicklung, praxisnahe Ansätze zur Standardisierung von Prozessen bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Komplexität und Unsicherheit, sowie eine konsequent interdisziplinäre Verknüpfung von Bautechnik, Ökonomie, Recht und Nachhaltigkeit. Besonders hervorzuheben ist der breite Zugang: Das Werk richtet sich gleichermaßen an Praktiker wie Projektentwickler, Asset Manager und Planer wie auch an Studierende. Ergänzt wird es durch zahlreiche Gastbeiträge, die spezifische Themen vertiefen und unterschiedliche fachliche Perspektiven einbringen. Damit positioniert sich das Buch weniger als klassisches Lehrbuch einzelner Disziplinen, sondern als integrierter Ordnungsrahmen für die Praxis komplexer Immobilienprojekte – mit dem Ziel, sowohl theoretische Fundierung als auch konkrete Handlungsorientierung zu liefern. Weitere Informationen und Bezug über die Verlagsseite hier .
24. März 2026
Bund und Länder haben im IT-Planungsrat einen grundlegenden Neustart für die digitale Verwaltung beschlossen. Im Zentrum stehen der sogenannte Deutschland-Stack als gemeinsame technische Basis, ein abgestimmtes föderales Portfolio sowie eine engere, verbindlichere Steuerung über alle Ebenen hinweg. Erstmals sollen damit Standards, zentrale IT-Komponenten und strategische Prioritäten einheitlich gelten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Zusammenarbeit. Auch die FITKO erhält eine stärkere Rolle bei Koordination und Qualitätssicherung. Weitere Informationen und Details finden sich im Originalbeitrag hier .
17. März 2026
Emotionale Trigger im beruflichen Umfeld Das berufliche Umfeld bleibt nicht frei von Emotionen, auch wenn die Zusammenarbeit harmonisch und grundsätzlich von Sachlichkeit und Rationalität geprägt ist. Die Fähigkeit, mit emotionalen Triggern bewusst umzugehen, spielt im sportlichen Wettkampf und bei Turnieren eine zentrale Rolle. Zu wissen, wodurch man sich aus dem Konzept bringen lässt, kann für Sportlerinnen und Sportler ein entscheidender Vorteil sein. Im Rahmen unseres neuen Dialogformats bieten wir an, Impulse aus der Sportpsychologie und der dynamischen Systemtheorie auf die Arbeitswelt anzuwenden. Sie erhalten dadurch die Gelegenheit, Ihre systemische Rolle im beruflichen Kontext zu beobachten, neu wahrzunehmen und in kleinen Schritten zu verändern. Das Angebot richtet sich an alle Management-Ebenen und findet als Dialogformat im individuellen, personalisierten Austausch statt. Informationen zum neuen Dialogformat sowie zur Reflexion der eigenen systemischen Rolle im beruflichen Kontext finden sich hier: www.fortbildungskampagne.de/systemische-fragen
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